SAW-Assekuranz GmbH
Kfz Versicherungsvergleich
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Die billige Pkw-Versicherung und weitere Leistungen im Schutzbrief

Hier geht es zum Online Pkw - Versicherungsvergleich.

Hier geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pkw Versicherung online zu vergleichen und - als Besonderheit - auch den
Online Pkw Versicherungsabschluss.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo - Fr.: 9:00 - 18:00) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Pkw Versicherungsvergleich ist für Sie ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.


Der online Pkw-Versicherungsvergleich der SAW-Assekuranz GmbH.

Sie suchen eine billige Pkw Versicherung für Ihren Pkw?  Überprüfen Sie doch einfach ob Ihre Pkw Versicherung auch Leistungen aus einem Schutzbrief erbringt. Weitere Leistungsbeispiele aus dem Schutzbrief sind laut AKB

Ist dem Versicherungsnehmer die planmäßige Beendigung seiner Auslandsreise infolge Todes oder schwerer Erkrankung eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Schädigung seines Vermögens nicht oder nur zu einem anderen als dem ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt zuzumuten, werden die im Verhältnis zur ursprünglich geplanten Rückreise entstehenden höheren Fahrtkosten bis zu 2.500 € je Schadenfall übernommen.
Erweist sich infolge Todes oder Erkrankung eines nahen Verwandten des Versicherungsnehmers oder infolge einer erheblichen Schädigung seines Vermögens dessen Rückruf von einer Reise durch Rundfunk als notwendig, werden die erforderlichen Maßnahmen vom Versicherer in die Wege geleitet und die hierdurch entstehenden Kosten übernommen.
Gerät der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland in eine besondere Notlage, die in den Nummern 1.1 bis 1.21 nicht geregelt ist und zu deren Beseitigung Hilfe notwendig ist, um erheblichen Nachteil für seine Gesundheit oder sein Vermögen zu vermeiden, werden die erforderlichen Maßnahmen veranlasst und die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 250 € je Schadenfall übernommen. Kosten im Zusammenhang mit der Nicht- oder Schlechterfüllung von Verträgen, die vom Versicherungsnehmer abgeschlossen wurden sowie Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten werden nicht erstattet.
Wird der Versicherungsnehmer auf einer Reise im Ausland verhaftet oder wird ihm mit Haft gedroht, erbringt der Versicherer folgende Leistungen:
a) Der Versicherer ist bei der Auswahl und Beauftragung eines Anwaltes und, soweit erforderlich, eines Dolmetschers behilflich. Falls nötig, benennt und schaltet er auch Botschaften oder Konsulate ein.
b) Der Versicherer verauslagt die in diesem Zusammenhang entstehenden Gerichts-, Anwalts und Dolmetscherkosten bis zu einem Gegenwert von 2.500 € sowie eine von den Behörden verlangte Strafkaution bis zu einem Gegenwert von 12.500 €. Die vom Versicherer verauslagten Kosten sowie eine verauslagte Strafkaution hat der Versicherungsnehmer binnen eines Monats nach dem Ende der Reise in einer Summe an den Versicherer zurückzuzahlen

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