Die billige Pkw-VersicherungDie
billige PkwVersicherung
ist meist
nicht die beste Pkw
Versicherung. Gerade bei Zusatzleistungen sollten Sie prüfen welche
Schäden versichert sein sollten und wie der Versicherer leistet. Laut
AKB sind im Schutzbrief nachfolgende Leistungen abgesichert:Der
Versicherer erbringt nach Eintritt eines Schadenfalles im Rahmen der
nachstehenden Bedingungen die im einzelnen aufgeführten Leistungen als
Service oder als Ersatz für vom Versicherungsnehmer aufgewandte Kosten. (2)
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und -
bei Benutzung des versicherten Fahrzeuges für die berechtigten Fahrer
und Insassen, -
bei sonstigen Reisen für den Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner *)
oder seinen mit ihm in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden
Lebenspartner und die minderjährigen Kinder der versicherten oder
mitversicherten Personen. (3) Versicherte Fahrzeuge sind -
Personenkraftwagen, jeweils unter Einschluss mitgeführter Wohnwagen-,
Gepäck- oder Bootsanhänger. Das versicherte Fahrzeug darf nach Bauart
und Ausstattung nur zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen
bestimmt sein. - Wohnmobile bis 4.000 kg zulässiges
Gesamtgewicht oder - Krafträder (WKZ 003) (alle
Fahrzeuge nur zur Eigenverwendung). Benutzt
der Versicherungsnehmer im Ausland anstelle des versicherten Fahrzeuges
vorübergehend ein Selbstfahrervermietfahrzeug, tritt dieses an die
Stelle des versicherten Fahrzeuges. (4) Unter Panne
ist jeder
Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden zu verstehen. Unfall ist jedes
unmittelbar von außen her, plötzlich mit mechanischer Gewalt
einwirkendes Ereignis. (5) Reise ist jede Abwesenheit vom
ständigen
Wohnsitz bis zu einer Höchstdauer von fortlaufend sechs Wochen. Als
ständiger Wohnsitz gilt der inländische Ort, an dem der
Versicherungsnehmer behördlich gemeldet ist und sich überwiegend
aufhält. (6) Hat der Versicherungsnehmer aufgrund der Leistung
des
Versicherers Kosten erspart, die er ohne den Schadeneintritt hätte
aufwenden müssen, kann der Versicherer seine Leistung um einen Betrag
in Höhe dieser Kosten kürzen. Internetempfehlung:
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