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| | günstige
Gewerbehaftpflichtversicherung mittels online Rechner finden |
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Sie haben hier die Möglichkeit
Ihre Gewerbehaftpflichtversicherung online zu vergleichen und
online abzuschließen. Die Haftpflicht-Versicherung ist wichtig, weil im
BGB ist
festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet
ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen
Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von
Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz
bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf die
Gewerbehaftpflichtversicherung,
es gibt zudem eine günstige Gewerbehaftpflicht, die
auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen.
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Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre
Haftpflichtversicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Die günstige
Gewerbehaftpflichtversicherung
der SAW-Assekuranz GmbH. Sie suchen eine
günstige Gewerbehaftpflichtversicherung?
Obliegenheiten
bei Vertragsschluss Damit wir Ihren
Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt.
Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je
nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz
ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch
vorzeitig vom Vertrag lösen.
Obliegenheiten
bei Eintritt des Versicherungsfalles
Sorgen
Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens
und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, dass einen Haftpflichtschaden zur
Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht
sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall
wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtliche oder
behördliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie
erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren,
Klage und Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen
und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel
einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des
gemeldeten Schadenfalles.
Die Nichtbeachtung der
Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach
Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz
oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig
vom Vertrag lösen. |
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