Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre
Hausratversicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Die günstige Hausratversicherung
der SAW-Assekuranz GmbH. Sie haben hier die Möglichkeit
Ihre Hausrat
Versicherung online zu vergleichen und
online abzuschließen.
- In
der Hausrat-Versicherung
werden Schäden durch folgende Gefahren ersetzt:
- Feuer
(auch Blitzschlag, Explosion)
- Einbruchdiebstahl
(auch Raub und Vandalismus nach Einbruch)
- Der
Hausrat wird in seiner Gesamtheit versichert. Zu den versicherten
Sachen in der Hausrat-Versicherung gehören:
-
- Einrichtung (z.B. Möbel, Teppiche)
-
- Sachen zum Gebrauch
(z.B. Geschirr, elektrische
Geräte, Waschmaschine, Kleidung, Werkzeug) -
- Sachen zum Verbrauch (z.B. Lebensmittel, Vorräte)
-
- Wertsachen (z.B. Schmuck, Kunstgegenstände, Bargeld,
Wertpapiere, Antiquitäten älter als 100 Jahre) Wertsachen
sind in der Hausrat-Versicherung
meist ohne Beitragszuschläge bis zu 20% der Versicherungssumme
mitversichert. Eine Höherversicherung kann gegen Beitragszuschlag
beantragt werden.
Die Versicherungssumme, in der Hausrat
Versicherung,
sollte dem aktuellen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen, also
der Summe, die notwendig wäre, wenn alle Sachen neu gekauft werden
müssten. - Die
Versicherer bieten zur Feststellung der Versicherungssumme folgende
Faustregel an:
- Wohnfläche
in qm x 650 € (z.B. 70 qm Wohnfläche ergäben danach 45.500 €
Versicherungssumme)
-
- Eventuell
vorhandene
Wertsachen sind der Summe hinzuzurechnen.
Bei Anwendung dieser Formel gewähren die
Hausrat-Versicherungen
"Unterversicherungsverzicht". Das heißt, dass im Schadensfall
unabhängig von der wirklichen Versicherungssumme der Schaden in voller
Höhe entschädigt wird. (bis zur Höhe der Versicherungssumme).
Linkempfehlung:
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