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Die Insassen Unfallversicherung in der Pkw VersicherungWir geben Ihnen hier nicht nur
die
Möglichkeit, Ihre Pkw-Versicherungen online zu vergleichen, als
Besonderheit können Sie hier Ihre Pkw-Versicherung auch online
abschließen. |
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| Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherungen
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Dieser Pkw Versicherungsvergleich ist für
Sie ein
selbstverständlicher Service in unserem Hause. |
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InsassenunfallversicherungBei
besonders günstigen Pkwversicherungen erhält man oft noch einen
zusätzlichen Rabatt, wenn man zusätzlich eine
Insassenunfallversicherung abschließt. Der Beitrag für diese
Zusatzversicherung ist oft erheblich geringer, als der eingesparte
Beitrag für die Hauptversicherung.
Stößt
Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung versicherten
Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Gebrauch Ihres Pkw´s oder eines damit verbunden Anhängers steht (z. B.
Fahren, Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen die
PkwVersicherungen unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die
vereinbarten Versicherungsleistungen. Ein Unfall liegt vor,
wenn die
versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine
erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein
Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt
oder zerrissen werden.
Man unterscheidet zwischen
Pauschal- und dem Platzsystem.
Pauschalsystem Mit
der Kfz-Unfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen
berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Ausgenommen sind bei
Ihnen angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche das
Fahrzeug gebrauchen. Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht
sich die Versicherungssumme bei einem Unfall in Deutschland um 50 % und
teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob
diese zu Schaden kommen. Platzsystem Mit
der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die im
Versicherungsschein / Nachtrag bezeichneten Plätze oder eine bestimmte
Anzahl von berechtigten Insassen des Fahrzeugs
versichert. Ausgenommen sind bei Ihnen angestellte
Berufsfahrer
und Beifahrer, wenn sie als solche das Fahrzeug gebrauchen. Befinden
sich in dem Fahrzeug mehr berechtigte Insassen als Plätze oder Personen
im Versicherungsschein / Nachtrag angegeben, verringert sich die
Versicherungssumme für den einzelnen Insassen entsprechend. |
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