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günstige Pkw Haftpflicht Versicherung findenWir geben Ihnen hier nicht nur
die
Möglichkeit, Ihre Pkw-Versicherungen online zu vergleichen, als
Besonderheit können Sie hier Ihre Pkw-Versicherung auch online
abschließen. |
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| Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherungen
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Dieser Pkw Versicherungsvergleich ist für
Sie ein
selbstverständlicher Service in unserem Hause. |
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Die Pkw HaftpflichtversicherungDie
Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr
unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den
Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn
durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs Personen
verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden
oder abhanden kommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder
mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder
unmittelbar zusammenhängen.
Mitversicherte
Personen können ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend
machen. Die Pkw-Versicherung gilt als
bevollmächtigt, im Namen der
versicherten Personen Ansprüche nach Absatz 1 zu befriedigen und/oder
abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im
Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Für die Leistung der Pkw
Versicherung bilden die vereinbarten Versicherungssummen die
Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Aufwendungen der
Pkw-Versicherung für Kosten werden nicht als Leistungen auf
die
Versicherungssumme angerechnet. Mehrere zeitlich zusammenhängende
Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis.
Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssummen, so hat
die Pkw-Versicherung Kosten eines Rechtsstreites nur im Verhältnis der
Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen. Die
Pkw-Versicherung ist berechtigt,
sich durch Hinterlegung der
Versicherungssumme und des hierauf entfallenden Anteils an den
entstandenen Kosten eines Rechtsstreites von weiteren Leistungen zu
befreien. Linkempfehlung: |
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