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Rentenzahlungen nach einem Pkw
UnfallWir
geben Ihnen hier nicht nur
die
Möglichkeit, Ihre Pkw-Versicherung online zu vergleichen, als
Besonderheit können Sie hier Ihre Pkw-Versicherung auch online
abschließen. |
|
| Bei Fragen
stehen wir Ihnen
selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten
(Mo -
Fr.: 9:00 - 18:00)
unter
03901/34403 oder
per e-Mail
zur
Verfügung. Als
Versicherungsmakler vertreten wir unabhängig Ihre Interessen gegenüber
den Versicherungsgesellschaften. Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie
darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig
vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherung
jedes Jahr
wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen
müssen. Dieser Pkwversicherungsvergleich ist für
Sie ein
selbstverständlicher Service in unserem Hause. |
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Rentenzahlungen nach einem Pkw
HaftpflichtschadenHat die
Pkwversicherung an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten
und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder
den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall
noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu
leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres
Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet. Der
Rentenwert wird aufgrund der jeweils aktuellen und von der Aufsicht
anerkannten Sterbetafel für Deutschland mit Erlebensfallscharakter der
DAV unter Zugrundelegung des Rechnungszinses, der die tatsächlichen
Kapitalmarktzinsen in Deutschland berücksichtigt, berechnet.
Hierbei wird der arithmetische Mittelwert über die jeweils
letzten 10 Jahre der Umlaufrenditen der öffentlichen Hand, wie sie von
der Deutschen Bundesbank veröffentlicht werden, zugrunde gelegt.
Nachträgliche Erhöhungen oder Ermäßigungen der Rente werden zum
Zeitpunkt des ursprünglichen Rentenbeginns mit dem Barwert einer
aufgeschobenen Rente nach der genannten Rechnungsgrundlage berechnet.
Für die Berechnung von Waisenrenten wird das 18. Lebensjahr als
frühestes Endalter vereinbart. Für die Berechnung von
Geschädigtenrenten wird bei unselbstständig Tätigen das vollendete 65.
Lebensjahr als Endalter vereinbart, sofern nicht durch Urteil,
Vergleich oder eine andere Festlegung etwas anderes bestimmt ist oder
sich die der Festlegung zugrunde gelegten Umstände ändern. Bei
der
Berechnung des Betrages, mit dem sich der Versicherungsnehmer an
laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der
Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen
Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt. War
für das Fahrzeug eine am Tage des Schadenereignisses gültige
internationale Versicherungskarte ausgestellt oder wurde durch eine
Zusatzvereinbarung zum Abkommen über die internationale
Versicherungskarte darauf verzichtet, so richtet sich bei
Auslandsfahrten im Gültigkeitsbereich der Internationalen
Versicherungskarte - unbeschadet der Regelung über die
Versicherungssummen in § 2 a - die Leistung der Pkwversicherung
mindestens nach den Versicherungsbedingungen und Versicherungssummen,
die nach den Gesetzen des Besuchslandes vereinbart werden müssen. Falls
die von der Versicherung
verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis,
Befriedigung oder Vergleich an dem Verhalten des Versicherungsnehmers
scheitert, ist der Versicherer für den von der Weigerung an
entstehenden Mehrschaden an Hauptsache, Zinsen und Kosten dem
Versicherungsnehmer gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei,
sofern dieser von der Pkwversicherung hierauf hingewiesen
wurde. |
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