Der Geltungsbereich in der
Pkw-VersicherungDie
Pkwversicherungen gelten für Europa und für die außereuropäischen
Gebiete, die der Europäischen Union angehören. In der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in
dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in
Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.In
der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann eine Erweiterung, in der
Fahrzeugversicherung, der Kraftfahrtunfallversicherung und der
Fahrerschutzversicherung können auch sonstige Änderungen des
Geltungsbereichs vereinbart werden. Bei einer Erweiterung des
Geltungsbereichs in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt Abs.
1 Satz 2 entsprechend.
Beim Schutzbrief
besteht Versicherungsschutz für Schadenfälle in Europa sowie den
außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Versicherungsschutz
wird nicht gewährt in der Fahrzeug-, der Kraftfahrtunfall- der
Fahrerschutzversicherung und beim Schutzbrief für Schäden, die durch
Aufruhr, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Verfügungen von hoher Hand
oder Erdbeben unmittelbar oder mittelbar verursacht werden; für
Schäden, die bei Beteiligung an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den
dazugehörigen Übungsfahrten entstehen; in der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt dies nur bei Beteiligung an
behördlich genehmigten Fahrtveranstaltungen oder den dazugehörigen
Übungsfahrten sowie für Schäden durch Kernenergie. |