Pkw-Haftpflicht

Günstige Pkw-Haftpflicht Versicherung finden!

Wir geben Ihnen hier nicht nur die Möglichkeit, Ihre Pkw-Haftpflicht Versicherung online zu vergleichen, als Besonderheit können Sie hier eine günstige Pkw-Versicherung auch online abschließen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung. Als Versicherungsmakler vertreten wir dazu unabhängig Ihre Interessen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

Die Pkw-Haftpflicht online günstiger finden


Ihr Vorteil bei uns besteht für Sie darin, dass wir gemeinsam jedes Jahr Ihre Verträge unabhängig vergleichen können und Sie bei Bedarf Ihre Pkw-Versicherung jedes Jahr wechseln können, ohne dass Sie sich einen neuen Ansprechpartner suchen müssen. Dieser Pkw-Versicherungsvergleich ist für Sie schließlich ein selbstverständlicher Service in unserem Hause.

Was leistet die Pkw-Haftpflicht

Pkw-HaftpflichtDie Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für die Pkw-Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Wenn durch den Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen.

Mitversicherte Personen können Ihre Versicherungsansprüche selbstständig geltend machen. Die Pkw-Versicherung gilt als bevollmächtigt, im Namen der versicherten Personen Ansprüche nach Absatz 1 zu befriedigen und/oder abzuwehren. Sie gibt dazu auch alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens ab.

Für die Leistung der Pkw-Haftpflicht bilden die vereinbarten Versicherungssummen die Höchstgrenze bei jedem Schadenereignis. Aufwendungen der Pkw-Versicherung für Kosten werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden aus derselben Ursache gelten als ein Schadenereignis. Übersteigen die Haftpflichtansprüche die Versicherungssummen; so hat die Pkw-Versicherung Kosten eines Rechtsstreites nur im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Ansprüche zu tragen.

Die Pkw-Versicherung ist berechtigt, sich durch Hinterlegung der Versicherungssumme; und des hierauf entfallenden Anteils an den entstandenen Kosten eines Rechtsstreites von weiteren Leistungen zu befreien.

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